Aus Ausgabe 2/98 (August)

Dieter Hackler: Stellungnahme zu Wehrpflicht und Zivildienst auf Anfrage eines Totalen Kriegsdienstverweigerers (Dokumentation)


In § 3 des Wehrpflichtgesetzes ist festgelegt, daß der Zivildienst Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht bedeutet und nur demjenigen möglich wird, der aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert (Art. 12a Abs. 2 des Grundgesetzes). In § 79 des Zivildienstgesetzes wird sogar verlangt, daß der Zivildienstleistende sich im Verteidigungsfall den gleichen Erfordernissen zu beugen hat wie der Soldat. Er bedient nur keine Waffen. Damit zeigt sich die enge Verknüpfung zwischen Wehrdienst und Zivildienst.

Zivildienstleistende werden nur dann eingesetzt, wenn durch ihren Einsatz kein Arbeitsplatz verlorengeht oder wenn durch den Einsatz nicht die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes unterbleibt. Unabhängig davon werden sie eingesetzt, wenn bestehende Arbeitsplätze nicht belegt werden können, weil auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage danach besteht. Dies trifft im Bereich der Pflege leider des öfteren zu.

Was die Ausdehnung des Pflichtdienstes auch auf Frauen anbelangt, geht die Bundesregierung davon aus, daß Frauen in unserer Gesellschaft auf andere Weise, insbesondere dadurch, daß sie Kinder zur Welt bringen und diese aufziehen, einen angemessenen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Außerdem ist zu beachten, daß Frauen bereits heute den weitaus größten Teil der freiwillig erbrachten sozialen Leistungen in unserer Gesellschaft verrichten. Dieses außerordentliche Engagement z.B. in den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und Selbsthilfegruppen wird ergänzt durch weitere Pflegeleistungen in der Familie. Die über 1,6 Mio. pflegebedürftigen Kranken und Alten der Familien werden zu über 80 % von Frauen betreut. Eine Allgemeine Dienstpflicht auch für Frauen wäre daher kein überzeugender Beitrag zur Gleichberechtigung. Sie würde nicht etwa bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ausgleichen, sondern die existierenden Benachteiligungen von Frauen verstärken.

Bundesbeauftragter für den Zivildienst
Dieter Hackler
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
53 107 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 30 - 75 24
Fax: 02 28 - 9 30 - 48 72


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